21.05.2010 - FERPRESS

Bahnprojekt Stuttgart 21

 

Gericht setzt Interesse der Bahn

über Urheberrechte !

Stuttgart droht ein heißer Herbst:

Erster Teilabriß des denkmalgeschützten

Stuttgarter Hauptbahnhofs bereits

ab 8. September 2010 geplant!

http://de.wikipedia.org/wiki/Stuttgart_21

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Widerstand der Gegner formiert sich:

Schon über 14.000 registrierte "Parkschützer"

gegen "Stuttgart 21", fast 1.400 wollen sich

anketten und so den Baumaschinen trotzen!

http://www.parkschuetzer.de/

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Urheberrechtsklage Dübbers ./. Deutsche Bahn:

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Gericht setzt Interesse der Bahn

über Urheberrechte!

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Ein Pyrrhussieg für die Bahn?

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Das Urteil hatte sich aufgrund der "Machtverhältnisse" bereits

abgezeichnet und wurde heute morgen kurz nach 9 Uhr auch so

verkündet: "Die Klage wird abgewiesen". Und so war es auch kein

Wunder, daß eine ausführliche Urteilsbegründung - auf die man sonst

oft Wochen warten muß - noch am gleichen Tage freigegeben wurde.

Ganz zur ersten Freude der Bahn, die ihre wohl bereits vorgefertigte

DB-Pressemitteilung gleich versenden konnte: [cgi.dialog.convento.de]

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Urteil des Landgerichts Stuttgart "Im Namen des Volkes":

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"Seitenflügel können abgerissen werden"

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Dazu der aktuelle Bericht der Stuttgarter Nachrichten - Online:

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bahnhofs-urteil-seitenfluegel-koennen-abgerissen-werden.1db93400-b57a-4fa7-87a7-4df55e768334.html

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... ergänzt durch eine Vielzahl recht eindeutiger Leserbriefe mit der

überwiegenden Tendenz: Urteil ist "Aufruf zum Widerstand".

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Was die Bevölkerung von diesem

Urteil "im Namen des Volkes" hält,

läßt sich aus der aktuell noch laufenden Umfrage

der Stuttgarter Nachrichten ablesen:

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http://content.stuttgarter-nachrichten.de/scripte/sir_umfrage/index.php?sixid=2493703&_host=sn

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Bei Aussendung dieser Meldung (Nr. 57/2010) hatten über 75 %

der allein heute rund 2.000 Abstimmenden den Teilabriß des

Stuttgarter Hauptbahnhofs bereits abgelehnt

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Die ausführlichen

Urteilsgründe

in Sachen Dübbers ./. Deutsche Bahn

können Sie hier nachlesen:

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Geschäftsnummer: 17 O 42/10

Verkündet am 20. Mai 2010
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Landgericht Stuttgart - 17. Zivilkammer
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Im Namen des Volkes
Urteil
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Lesen Sie selbst:

http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1254450/index.html?ROOT=1169294

 

 

Queelle: Pressebüro R. Kimmich / Stgt.