20.05.2010 - taz

Prozess um Stuttgart 21

Deutsche Bahn darf abreißen

 

Kommentar der FAZ:

Sturheit siegt

Das Milliardenprojekt hat eine weitere Hürde genommen. Der jetzige Stuttgarter Hauptbahnhof darf zum Teil abgerissen werden. Die Klage des Architekten-Enkels war ohne Erfolg.

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart am Donnerstag war eindeutig. Das Interesse der Deutschen Bahn an einer Modernisierung des Stuttgarter Bahnhofes sei wichtiger als der Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes, urteilte das Gericht. Damit hat das Projekt "Stuttgart 21" seine nächste Hürde genommen: Für offiziell 4,1 Milliarden Euro will die Deutsche Bahn den Kopfbahnhof der Stadt bis 2020 samt Gleisen unter die Erde verlegen und in einen Durchgangsbahnhof verwandeln. Das Vorhaben gilt als größte Bahninvestition in Deutschland und ist umstritten.

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Kommentar der FAZ: Sturheit siegt

Der Konflikt um den denkmalgeschützten Stuttgarter Bahnhof hat ein Ende - oder geht er jetzt erst richtig los? Das Landgericht Stuttgart erklärte den Abriss der Seitenflügel an diesem Donnerstag für rechtmäßig.

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